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Spekulationsfrist bei Gold und Silber: nach zwölf Monaten steuerfrei

Wer physisches Gold oder Silber länger als zwölf Monate hält, verkauft den Gewinn steuerfrei. Grundlage ist §23 EStG. Innerhalb der Frist ist der Gewinn steuerpflichtig — es gilt aber eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Stand: Juli 2026 5 Min. Lesezeit Redaktion MetalReserve

Kurz gefasst

Die Frist beträgt zwölf Monate und beginnt am Tag nach dem Erwerb.
Danach sind Gewinne vollständig einkommensteuerfrei, unabhängig von der Höhe.
Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro — wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.
Bei mehreren Zukäufen entscheidet FIFO, welche Stücke als verkauft gelten.

Wann die Frist beginnt und endet

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, nicht der Zahlung oder der Lieferung. In der Praxis nutzt die Finanzverwaltung das Rechnungsdatum. Die Frist läuft nach genau zwölf Monaten ab; verkaufen Sie am selben Kalendertag ein Jahr später, ist sie noch nicht erfüllt.

Ein Beispiel: Kauf am 12. März 2026, Verkauf ab dem 13. März 2027 — dann ist der Gewinn steuerfrei. Ein Verkauf am 12. März 2027 wäre noch steuerpflichtig.

Bewahren Sie Kaufrechnungen dauerhaft auf. Ohne Nachweis des Anschaffungsdatums lässt sich die erfüllte Haltefrist gegenüber dem Finanzamt nicht belegen.

Wie der Gewinn innerhalb der Frist besteuert wird

Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten, vermindert um Werbungskosten wie Versand oder Prüfgebühren. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, nicht mit der Abgeltungsteuer.

Fall
Steuer
Erklärungspflicht
Haltedauer über 12 Monate
keine
in der Regel keine Angabe nötig
Unter 12 Monaten, Gewinne unter 1.000 €
keine (Freigrenze)
Nachweise aufbewahren
Unter 12 Monaten, Gewinne ab 1.000 €
persönlicher Steuersatz
Anlage SO
Verkauf mit Verlust
keine
Verrechnung mit anderen Veräußerungsgewinnen möglich

Wichtig: Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 999 Euro Gewinn zahlen Sie nichts, bei 1.000 Euro versteuern Sie den vollen Betrag. In die Summe fließen alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres ein — auch Krypto-Gewinne.

Teilverkäufe und mehrere Zukäufe

Wer über Jahre zukauft, hat Bestände mit unterschiedlichen Anschaffungsdaten. Verkaufen Sie nur einen Teil, muss zugeordnet werden, welche Stücke betroffen sind. Anerkannt ist die FIFO-Methode: die ältesten Stücke gelten als zuerst verkauft — was steuerlich meist günstig ist, weil dort die Frist am ehesten erfüllt ist.

Bei Barren mit Seriennummer lässt sich die Zuordnung sogar stückgenau belegen. Notieren Sie Seriennummer und Rechnungsdatum gemeinsam, dann ist die Fristberechnung eindeutig.

Was für Krypto-Käufer zusätzlich gilt

Wenn Sie das Gold mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung bezahlt haben, laufen zwei Fristen parallel: eine für die eingesetzten Coins, eine neue für das erworbene Gold. Der Tausch selbst ist beim Krypto-Bestand ein Veräußerungsvorgang; für das Gold beginnt die Zwölfmonatsfrist am Tag der Anschaffung neu.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Gold halten, damit der Verkauf steuerfrei ist?

Länger als zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist nach §23 EStG sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold und Silber vollständig einkommensteuerfrei, unabhängig von der Höhe.

Gilt die Frist auch für Silber?

Ja, dieselbe Zwölfmonatsfrist gilt für Silber, Platin und Palladium. Der Unterschied zu Gold liegt nur bei der Umsatzsteuer im Moment des Kaufs, nicht bei der Einkommensteuer im Moment des Verkaufs.

Wie hoch ist die Freigrenze?

1.000 Euro pro Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Es handelt sich um eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Welche Nachweise brauche ich?

Die Kaufrechnung mit Datum und Betrag sowie den Verkaufsbeleg. Bei mehreren Zukäufen eine nachvollziehbare FIFO-Aufstellung, bei Barren idealerweise die Seriennummer.

Rechtsstand Juli 2026 für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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