Anlagegold ist in Deutschland nach §25c UStG von der Umsatzsteuer befreit — Silber nicht. Auf neue Silbermünzen und Silberbarren fallen seit 2025 die vollen 19 Prozent an. Dieser Unterschied erklärt, warum Silber im Verhältnis zum Metallwert deutlich teurer wirkt als Gold.
Die Befreiung ist an klare Merkmale gebunden. §25c UStG in Verbindung mit der EU-Richtlinie definiert Anlagegold über Feingehalt und Handelsform — nicht über die Absicht des Käufers.
Alle Barren und Anlagemünzen in unserem Sortiment erfüllen diese Merkmale. Deshalb erscheint auf Ihrer Rechnung für Gold keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Für Silber existiert keine vergleichbare Befreiung. Historisch konnten Händler bei importierten Silbermünzen die Differenzbesteuerung nach §25a UStG nutzen, bei der nur die Handelsmarge besteuert wird. Diese Praxis ist für Neuware seit 2025 weggefallen.
Das Ergebnis ist ein spürbarer Unterschied im Aufgeld. Bei einer Silbermünze mit 30 Euro Metallwert kommen rund 5,70 Euro Umsatzsteuer hinzu, bevor überhaupt Prägekosten und Handelsmarge berücksichtigt sind. Bei Gold entfällt dieser Block vollständig.
Wer Silber vor allem wegen des Metallgewichts kauft, fährt mit großen Einheiten günstiger: Bei einem Kilobarren verteilt sich die Steuer auf deutlich mehr Feinsilber als bei einer Unzenmünze.
Die Umsatzsteuer wirkt wie ein zusätzliches Aufgeld, das Sie beim Wiederverkauf nicht zurückbekommen. Rechnen Sie sie deshalb in Ihre Erwartung ein: Silber muss stärker steigen als Gold, um dieselbe Rendite zu erreichen.
Verkaufen Sie als Privatperson, fällt keine Umsatzsteuer an — Sie sind kein Unternehmer im Sinne des Gesetzes. Relevant ist dann nur die Einkommensteuer: Nach zwölf Monaten Haltedauer sind Gewinne nach §23 EStG steuerfrei, davor gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.
Ja, sofern es sich um Anlagegold handelt. Barren müssen mindestens 995/1000 Feingehalt haben, Münzen mindestens 900/1000, nach 1800 geprägt und im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein. Dann greift die Befreiung nach §25c UStG.
Auf neue Silbermünzen und Silberbarren fallen in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer an. Die früher bei importierten Münzen genutzte Differenzbesteuerung ist für Neuware seit 2025 entfallen.
Nein. Schmuck, Zahngold und Granulat erfüllen die Merkmale von Anlagegold nicht und sind voll umsatzsteuerpflichtig.
Weil Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit ist. Es wird kein Steuerbetrag ausgewiesen, stattdessen verweist die Rechnung auf §25c UStG.
Rechtsstand Juli 2026 für Deutschland. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Vor dem Livegang von einem Steuerberater gegenlesen und namentlich zeichnen lassen.