In Deutschland müssen Edelmetallhändler Käufer ab einem Transaktionswert von 2.000 Euro identifizieren. Darunter ist der Kauf diskret möglich, aber nie anonym: Für Rechnung, Versand und Buchhaltung fallen immer Daten an. Wer ehrlich damit umgeht, spart sich unangenehme Überraschungen an der Kasse.
Edelmetallhändler gelten als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes. Ab bestimmten Beträgen müssen sie die Identität des Käufers feststellen und dokumentieren. Die Grenzen unterscheiden sich je Land deutlich.
Der Wert bezieht sich auf die Transaktion, nicht auf das einzelne Produkt. Zwei Barren zu je 1.200 Euro in einer Bestellung überschreiten die deutsche Grenze gemeinsam.
Bei Kryptozahlungen kommt hinzu, dass der Zahlungsdienstleister eigene Prüfungen vornimmt. Das ist unabhängig von unserer Identifizierung und betrifft die Transaktion, nicht Ihre Person.
Im Netz finden sich Angebote, die anonymes Gold versprechen. Für einen in Deutschland ansässigen Händler ist das rechtlich nicht möglich — und für Sie riskant: Wer die Identifizierung umgeht, riskiert im Zweifel den Verlust des Kaufs und eine Meldung.
Was seriös möglich ist, ist konsequente Datensparsamkeit: keine Bankdaten, kein Kundenkonto, kein Tracking, neutrale Verpackung ohne Hinweis auf Inhalt oder Absender — und die automatische Löschung Ihrer Lieferadresse drei Monate nach Abschluss. Genau so arbeiten wir.
Auch das gezielte Aufteilen einer Bestellung in mehrere kleinere Käufe („Smurfing") hebt die Pflicht nicht auf. Erkennbar zusammenhängende Transaktionen werden addiert.
Bis 2.000 Euro benötigen wir nur die Angaben, die für Rechnung und versicherten Versand nötig sind. Ab der Schwelle fragen wir zusätzlich einen Identitätsnachweis ab — per Video-Ident oder Ausweisupload, in wenigen Minuten erledigt. Danach ist die Bestellung wie jede andere.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie das Gesetz es verlangt, und ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
In Deutschland ab einem Transaktionswert von 2.000 Euro. In Österreich liegt die Grenze bei 10.000 Euro, in der Schweiz bei 15.000 Franken. Grundlage ist jeweils das nationale Geldwäscherecht.
Nicht bei einem geldwäscherechtlich verpflichteten Händler. Unterhalb der Schwelle ist der Kauf diskret möglich, aber es fallen immer Daten für Rechnung und Versand an. Angebote mit dem Versprechen völliger Anonymität sollten Sie kritisch prüfen.
Nein. Erkennbar zusammenhängende Transaktionen werden zusammengerechnet. Das gezielte Aufteilen zur Umgehung der Identifizierungspflicht ist unzulässig.
Eine Meldung erfolgt nur bei konkreten Verdachtsmomenten, unabhängig vom Zahlungsweg. Eine reguläre Kryptozahlung unterliegt denselben Regeln wie eine Überweisung.
Rechtsstand Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Schwellenwerte und Pflichten können sich ändern.